Freibetrag Kinder Erbe: Wie Du die Erbschaftssteuer für Deine Kinder minimierst

Junge Familie mit zwei Kindern geht über eine Wiese in Richtung Straße.

Freibetrag Kinder Erbe: Wie Du die Erbschaftssteuer für Deine Kinder minimierst

Wenn Eltern Vermögen an ihre Kinder vererben, stellt sich schnell die Frage nach der Erbschaftssteuer. Viele Familien unterschätzen, welche steuerlichen Belastungen bei einer Erbschaft entstehen können und wie stark diese das vererbte Vermögen schmälern. Es gibt legale und clevere Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren – allen voran den Freibetrag für Kinder beim Erbe.

 

Was ist der Freibetrag für Kinder beim Erbe?

Jeder Erbe muss grundsätzlich prüfen, ob er für das erhaltene Vermögen Erbschaftssteuer zahlen muss. Der Gesetzgeber hat für nahe Angehörige und Kinder Steuerfreibeträge vorgesehen, damit ein gewisser Anteil des Erbes steuerfrei bleibt.

Für Kinder gilt aktuell ein Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.

Das bedeutet:

  • Erbt ein Kind von einem Elternteil bis zu 400.000 Euro, fällt keine Erbschaftssteuer an.
  • Sind beide Eltern verstorben und hinterlassen jeweils 400.000 Euro, sind bis zu 800.000 Euro des Erbes steuerfrei für Kinder.
  • Jedes Kind kann diesen Freibetrag für sich beanspruchen. Haben also mehrere Kinder Anspruch auf das Erbe, kann das Vermögen geschickt aufgeteilt werden, um Steuern zu sparen.
  • Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, unterliegt der Erbschaftssteuer, die je nach Erbwert und Steuerklasse unterschiedlich hoch ausfällt.

Besonders wichtig: Der Freibetrag für Kinder gilt pro Erbfall und kann nicht auf zukünftige Generationen übertragen werden. Das bedeutet, dass eine strategische Nachlassplanung frühzeitig erfolgen sollte, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

 

Welche Erbschaftssteuer fällt für Kinder an?

Wird der Freibetrag von 400.000 Euro überschritten, fällt Erbschaftssteuer an. Diese richtet sich nach der Steuerklasse I, die für Kinder gilt, und nach der Höhe des über den Freibetrag hinausgehenden Erbes.

Steuersätze für Kinder (Steuerklasse I):

  • bis 75.000 € über dem Freibetrag → 7 % Steuer
  • bis 300.000 € über dem Freibetrag → 11 % Steuer
  • bis 600.000 € über dem Freibetrag → 15 % Steuer
  • bis 6.000.000 € über dem Freibetrag → 19 % Steuer
  • bis 13.000.000 € über dem Freibetrag → 23 % Steuer
  • bis 26.000.000 € über dem Freibetrag → 27 % Steuer
  • über 26.000.000 € → 30 % Steuer

Ein Beispiel: Erbt ein Kind 500.000 Euro von einem Elternteil, liegt der steuerpflichtige Betrag 100.000 Euro über dem Freibetrag. Die Steuerlast darauf setzt sich wie folgt zusammen:

  • 75.000 € x 7 % = 5.250 €
  • 25.000 € x 11 % = 2.750 €
  • Gesamtsteuer: 8.000 €

Je höher das Erbe, desto stärker steigt der Steuersatz – eine durchdachte Erbschaftsplanung kann daher erhebliche Steuerersparnisse bringen.

 

Strategien zur steueroptimierten Vermögensübertragung

Um das Erbe bestmöglich an die nächste Generation weiterzugeben, sollten Eltern frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen. Dabei gibt es einige bewährte Strategien, die helfen können, die Steuerlast zu minimieren:

Schenkungen zu Lebzeiten nutzen

Eltern können ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögen schenken, um den Erbschaftssteuerfreibetrag sinnvoll auszunutzen. Der große Vorteil: Der Freibetrag von 400.000 Euro erneuert sich alle zehn Jahre.

Das bedeutet: Wer frühzeitig beginnt, kann größere Vermögenswerte stückweise steuerfrei übertragen. Besonders bei hohen Vermögenswerten oder Immobilien kann dies eine clevere Strategie sein, um Erbschaftssteuern zu vermeiden.

 

Immobilien clever vererben

Viele Eltern besitzen eine Immobilie, die sie an ihre Kinder weitergeben möchten. Doch gerade bei Immobilien kann eine unbedachte Erbschaft zu hohen Steuerzahlungen führen.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen:

  • Eine Schenkung mit Nießbrauchrecht ermöglicht es Eltern, ihre Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, aber weiterhin darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen. Dadurch wird der steuerliche Wert der Immobilie reduziert.
  • Wer eine Immobilie frühzeitig in eine Erbengemeinschaft überträgt, kann das Vermögen auf mehrere Erben aufteilen und die Freibeträge optimal ausschöpfen.
  • In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, die Immobilie über ein Familienunternehmen oder eine Stiftung zu vererben, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Familiengesellschaften und Stiftungen nutzen

Für sehr hohe Vermögen kann es sich lohnen, eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung zu gründen. Dadurch lässt sich das Erbe strategisch strukturieren und die Steuerlast langfristig optimieren.

 

Versicherungen in die Erbplanung integrieren

Lebensversicherungen bieten eine steuerlich attraktive Möglichkeit, Vermögen an die nächste Generation zu übertragen. Die Auszahlung aus einer Versicherung unterliegt oft anderen steuerlichen Regelungen als ein klassisches Erbe und kann gezielt eingesetzt werden, um Freibeträge optimal zu nutzen.

 

Frühzeitige Planung sichert das Erbe

Der Freibetrag für Kinder beim Erbe bietet eine große Chance, Vermögen steuerfrei weiterzugeben. Doch ohne eine sinnvolle Nachlassplanung kann schnell eine hohe Steuerlast entstehen, die das vererbte Vermögen erheblich schmälert.

Deshalb ist eine frühzeitige Strategie essenziell. Unsere Beratung setzt genau hier an:

Wir helfen dir, eine maßgeschneiderte Strategie für deine Vermögensnachfolge zu entwickeln – mit Fokus auf Steueroptimierung, Vermögenssicherung und einer nachhaltigen Struktur. Denn eine kluge Planung kann den Unterschied machen, ob das Erbe langfristig erhalten bleibt oder durch unnötige Steuerzahlungen aufgezehrt wird.

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