Steuerveränderungen 2022 bringen mehr Euro aufs Konto

druckender Tischrechner auf gelbem Untergrund

Steuerveränderungen 2022 bringen mehr Euro aufs Konto

Das neue Jahr ist angebrochen und wie eigentlich jedes Jahr ändern sich ein paar Kleinigkeiten und ein paar größere und wichtige Punkte, die Eure Finanzen betreffen könnten. Die Corona-Pandemie hat uns leider auch noch nicht ganz verlassen und drum gibt es auch in diesem Zusammenhang einige Aspekte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Jahr beachten sollten. Wir sind zwar keine Steuerberater, wollen Euch aber trotzdem in diesem Beitrag über die wichtigsten Steueränderungen informieren. Wer erfahren möchte, welche relevanten Veränderungen 2022 auf uns zukommen und für wen diese besonders wichtig sind, sollte unbedingt weiterlesen. Wer weiß, vielleicht erfahrt Ihr ja, wie Ihr dieses Jahr etwas mehr Geld bei den Steuern sparen könnt.

Allgemeine Änderungen

Zunächst etwas, das sich eigentlich jedes Jahr ändert: der Grundfreibetrag.

Er wird fast jedes Jahr ein wenig angehoben, da Dinge wie Lebenshaltungskosten ebenfalls stetig ein bisschen steigen. In diesem Jahr steigt er um 204 Euro an – auf 9948 Euro

Beim Thema Altersvorsorge wird die Absetzbarkeit für die Basisversorgung verbessert. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro abgesetzt werden. Der Höchstbetrag wurde im Vergleich zum Vorjahr zwar minimal abgesenkt, dafür können nun aber 94 Prozent – zwei Prozent mehr als 2021 – abgesetzt werden.

Was die Abgabefrist der Steuererklärung betrifft, wird etwas Kulanz gezeigt. Zumindest für alle, die sich dabei auf einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlassen. Denn hier wurde die Abgabefrist coronabedingt bis zum 31. Mai 2022 verschoben.

Änderungen für Arbeitnehmer

Es gibt einige Änderungen, die speziell für Arbeitnehmer relevant sind: Beispielsweise können Arbeitnehmer seit dem ersten Januar etwas mehr Sachleistungen wie etwa Gutscheine entgegennehmen, ohne diese direkt versteuern zu müssen. Der Wert wurde von 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Aber Achtung! Bereits ab 50 Euro und einem Cent wirds steuerpflichtig.

Für die Topverdiener des Landes ändert sich auch etwas: Wer ein Einkommen von mehr als 277.826 Euro bzw. 555.652 Euro für Ledige oder Zusammenveranlagung hat, muss den Spitzensteuersatz zahlen. Normalerweise liegt der bei 42 Prozent, in diesem Jahr wird er jedoch auf 45 Prozent erhöht. Für wen sich hier wirklich was an seiner Steuerlast ändert, weil er sich in dem Spitzensteuersatz befindet, dem bleiben im Endeffekt nicht viele legale Möglichkeiten: Die Steuern gänzlich zu sparen, ist aus unserer Sicht nicht möglich. Man kann sie aber clever umwandeln und in den Vermögensaufbau umlenken, indem man beispielsweise in eine noch zu sanierende Denkmalimmobilie investiert.

Wer berufsbedingt umzieht, kann ab April mehr Geld dafür zurückbekommen. Der absetzbare Pauschalbetrag wird erhöht. 886 Euro können geltend gemacht werden. Für jede weitere Person, die mit umzieht, gibt es 590 Euro

Wer weder umziehen, noch ins Büro kommen will oder kann, sondern im Home-Office sitzt, kann auch das bei seiner Steuererklärung geltend machen. Denn die Home-Office-Pauschale bleibt auch 2022 erhalten. Es gibt fünf Euro pro Tag, bis zu einem Maximum von 600 Euro im Jahr – was dann also 120 Tage wären.

Es gibt noch eine weitere Erhöhung, die wegen der Corona-Krise durchgesetzt wurde, jetzt aber dauerhaft erhalten bleibt. Sie bezieht sich speziell auf Eltern. Für alleinerziehende Eltern gibt es extra den sogenannten „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“. Und genau der wurde 2020 pandemiebedingt auf 4008 Euro erhöht. Die zeitliche Befristung wurde nun jedoch aufgehoben, wodurch der Betrag auch in Zukunft auf dieser Höhe bleibt.

Leider gibt es einen anderen Bonus im Zusammenhang mit Corona, der nach jetzigem Stand nicht verlängert wird: der Corona-Bonus. Bis zum 31. März können Arbeitgeber noch den steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro ausbezahlt bekommen. Danach ist diese Sonderregelung abgelaufen.

Änderungen für Rentner

Als Nächstes befassen wir uns mit einer Personengruppe, die aus dem Arbeitsleben bereits wieder ausgetreten ist: die Rentner. Eigentlich liegt die Grenze für zusätzliche Verdienste während der Rente bei 6.300 Euro pro Jahr. 2020 wurde diese Grenze allerdings wegen der Pandemie deutlich angehoben und zwar auf ganze 46.060. Sinn dahinter war, den Wiedereintritt von Rentnern zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern, da durch Covid-19 starke Personalengpässe entstanden sind. Jedenfalls bleibt die angehobene Hinzuverdienstgrenze auch im Jahr 2022 weiterhin bei 46.060 Euro.

Bis 2005 waren 50 Prozent der Rentenbezüge steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil wird allerdings seither kontinuierlich erhöht. Zwischen 2006 und 2020 stieg der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozentpunkte. Seit 2021 steigt der Anteil dann nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. 2022 erhöhte sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent.

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