Immobilien Afa: So nutzt Ihr Abschreibungen richtig!

Immobilien Afa: So nutzt Ihr Abschreibungen richtig!

Das Bundesfinanzministerium hat am Freitag den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Ein 192 Seiten langes Dokument, das unter anderem für Immobilieninvestoren relevant ist. In der heutigen Podcast-Folge beschäftigen wir uns mit Abschreibungen auf Immobilien. Wer erfahren will, wie die sich in Zukunft verändern, sollte jetzt unbedingt dranbleiben.  

 

Jahressteuergesetz 2022 

Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 ist da. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau nach § 7 Absatz 4 EStG von zwei Prozent auf drei Prozent erfolgen. Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren habe keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. „Diese wird regelmäßig auch mehr als 50 Jahre betragen“, heißt es in dem Entwurf. Einziger Wermutstropfen: Die Regelung soll erst für neue Mietwohngebäude gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden.  

Bereits zum 1. Januar 2023 soll zudem die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen. Damit soll durch einen pauschalisierten Ansatz der Bürokratieaufwand, der durch die zusätzlichen Anträge angefallen ist, deutlich reduziert werden. Allerdings ist es durch ein Gutachten weiterhin möglich, die Afa auch im Bestand zu ändern. Dafür haben wir auch die passenden Gutachter im Netzwerk, die wir sehr gerne weiterempfehlen. Das alles aber nur unter Vorbehalt, denn das Gesetz wurde noch nicht verabschiedet.  

Wer sparen will, muss zahlen

Der Vorteil, der sich hier ergeben würde, liegt aber auf der Hand: Höhere Abschreibung bedeutet für einen Immobilieninvestor auch höhere Steuerersparnisse. Die Bedingung dafür ist logischerweise: Wer Steuern sparen will, muss was? … Steuern zahlen 😉 

Auch wenn die Zinsen im Allgemeinen etwas angestiegen sind, sind im Vergleich die effektiven Kosten für das Halten eines Immobilieninvestments gar nicht so stark angestiegen. Die Zinsen sind steuerlich abzugsfähig und dann kommt noch die Abschreibung dazu. Nach dem Einreichen der Steuererklärung sind Immobilieninvestments also weiterhin eine sehr attraktive Anlage! 

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