Die Grundsteuerreform und was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen!
Die Grundsteuer ist ein Thema, über das sich vermutlich die wenigsten Immobilienbesitzer freuen. Doch jetzt gibt es eine Reform dieser Steuer, die zunächst mal dringendes Handeln aller Besitzer der insgesamt 36 Millionen Immobilien erfordert. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns daher intensiv mit dieser Grundsteuerreform. Was genau ändert sich? Was müssen Immobilienbesitzer jetzt schnellstmöglich erledigen? Wer die Antworten erfahren möchte, sollte jetzt unbedingt weiterlesen.
Altes raus, Neues rein
Die aktuelle Art, die Grundsteuer zu berechnen, ist veraltet. Die Berechnungen beruhen in Westdeutschland auf Werten von 1964 und im Osten sogar von 1935. Aufgrund dieser veralteten Methode zur Erhebung der Grundsteuer hat das Bundesverfassungsgericht diese Art der Datenerhebung nun für verfassungswidrig erklärt, weil damit nicht die gleichen Bedingungen für alle herrschen. Beispielsweise würde ein Hausbesitzer im Ostteil von Berlin deutlich weniger Grundsteuern bezahlen als im Westteil. Durch die Grundsteuerreform soll die Abrechnung in Zukunft einheitlicher verlaufen. Angeblich soll es dabei insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kommen.
Frist und Frust für Immobilienbesitzer
Was genau änder sich bei der Grundsteuer und was müssen Immobilieneigentümer jetzt tun?
Ab 1. Juli müssen alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Rahmen der Grundsteuerreform ein Formular über ihren Besitz ausfüllen. Das geht bequem und digital über die Steuerplattform Elster. Wer dort noch kein Konto hat, muss sich zunächst kostenfrei registrieren. Die Frist für diese Steuererklärung hat am 01.07.2022 begonnen und endet am 31.10.2022. Die solltet Ihr auch unbedingt einhalten, denn ansonsten drohen Mahnungen, Verspätungszuschläge, Versäumniszuschläge und Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Außerdem wird der Wert ähnlich wie beim Stromzähler ansonsten einfach geschätzt, was normalerweise nicht zu Gunsten des Besitzers passiert. Immobilienbesitzer erhalten hierzu auch ein Schreiben der zuständigen Finanzverwaltung mit Informationen zur Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht.
Datensammlung
Das war es allerdings schon wieder mit der kompletten Vereinheitlichung. Denn welche Informationen jeder Eigentümer abgeben muss, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das sogenannte „Bundesmodell“ gilt in elf der 16 Bundesländer und ist das umfangreichste. Dadurch soll der Wert der Grundstücke und Gebäude genau ermittelt werden. Angegeben werden müssen hierbei:
- Grundbuchdaten, wie die genaue Fläche, Lage und Adresse
- Der Bodenrichtwert, den ihr über den kostenlosen Bodenrichtwertservice namens BORIS ermitteln könnt. Einfach Eure Adresse eingeben und voilà. Aber Achtung, denn dieser Wert könnte von den Ländern noch angepasst werden. Hier also vor der Abgabe auf Aktualität achten. Und nochmal Achtung: Das ist ein kostenloser Service. Wenn jemand Geld von Euch verlangt, seid ihr vermutlich falsch. Schaut auf bodenrichtwerte-boris.de
- Die Art der Immobilie und der Nutzung – also ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, unbebautes Grundstück und so weiter handelt. Das ist wichtig, weil so entschieden wird, ob nach dem Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren beurteilt wird.
- Das Aktenzeichen des Einheitswertes,
- Die aktuelle Wohn- bzw. Nutzfläche, also hier bitte auch neue oder erweiterte Gebäude einbeziehen.
- Die Anzahl der Wohnungen und ihre Größe,
- Die Anzahl Garagen und Stellplätze,
- Das Baujahr bzw. die Baualtersklasse ist wichtig. Vorsicht: Bei Kernsanierungen könnte sich die Baualtersklasse ändern. Außerdem gut möglich, dass man mehrere Baujahre angeben muss, falls gewisse Teile erst später gebaut wurden
- Die Steuernummer und das zuständige Finanzamt
Wer einige dieser Daten nicht parat hat, sollte ein Besuch beim Grundbuchamt der Kommune machen, dort finden sich Informationen wie die Grundstücksfläche, die Flurnummer und weitere Daten. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg sowie Baden-Württemberg will das Finanzamt deutlich weniger Informationen erhalten. Immer mit dabei sind aber definitiv:
- Grundbuchdaten,
- Art der Nutzung,
- Bodenrichtwert,
- Aktenzeichen des Einheitswertes und
- Grundstücksfläche
Anhand dieser Angaben wird dann das Grundstück neu bewertet. Der Grundsteuerbetrag ergibt sich dann aus dem Wert des Grundbesitzes multipliziert mit der Steuermesszahl, multipliziert mit dem Hebesatz, der jeweiligen Gemeinde. Aber keine Sorge: Fällig wird die neu berechnete Grundsteuer aber erst ab 2025. Bis dahin gilt weiterhin die gleiche Grundsteuer wie aktuell. Trotzdem an dieser Stelle nochmal die Erinnerung:
Fristende zum Einreichen des Elster-Formulars ist der 31.10.2022. Bitte nehmt Euch genügend Zeit dafür. Das Einrichten eines Elster-Kontos und das Ausfüllen des umfangreichen Formulars könnte viel Zeit in Anspruch nehmen.
Tutorial
In diesem Tutorial zur Grundsteuererklärung erfahrt Ihr alles Wichtige rund um die Grundsteuerreform: Was genau ändert sich für Immobilieninvestments? Wie wird das Finanzamt die Grundsteuer berechnen? Und was sollten Immobilienbesitzer jetzt schnellstmöglich erledigen?
Link zur Ermittlung des Tagesaktuellen Bodenrichtwertes:
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/grundsteueranwendungen.html
Link zur Checkliste: https://bit.ly/3K0FvyM