Aktualisiert am: 7. August 2025
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Berlin oder Dresden liegt heute oft über 400.000 Euro. Damit ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag pro Elternteil rechnerisch schon mit der Immobilie aufgebraucht. Das Depot, die Lebensversicherung, der Zweitwagen: alles landet im steuerpflichtigen Teil.
Viele Familien merken das erst, wenn der Bescheid kommt. Wer früh plant, kann die Erbschaftssteuer bei Kindern deutlich senken oder sogar komplett auf null bringen.
In diesem Ratgeber erfährst Du, wie hoch die Steuer ausfällt, welche Freibeträge tatsächlich gelten und welche Strategien Dein Familienvermögen über Generationen schützen.
Erbschaftssteuer bei Kindern: die Grundlagen in 60 Sekunden
Erben Kinder von ihren Eltern, gilt nach § 16 ErbStG ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Erbt ein Kind also von Vater und Mutter jeweils 400.000 Euro, bleiben insgesamt 800.000 Euro steuerfrei.
Dieser Freibetrag gilt für leibliche Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder gleichermaßen. Pflegekinder und Patenkinder sind ausgenommen. Steuerlich werden Kinder in die Erbschaftssteuerklasse I eingeordnet, die günstigste der drei Steuerklassen mit den niedrigsten Sätzen.
Wer diese Grundlagen schon beim Vermögensaufbau im Kopf hat, gestaltet sein Erbe später viel entspannter. Genau hier setzt eine unabhängige Honorarberatung an: Sie betrachtet Steueroptimierung über Jahrzehnte hinweg, nicht erst dann, wenn der Erbfall vor der Tür steht.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Kindern?
Liegt die Erbschaft über dem Freibetrag von 400.000 Euro, greift der Tarif aus § 19 ErbStG.
Die Steuersätze in der Steuerklasse I beginnen bei 7 % und können auf 30 % steigen. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Erwerb, also der Betrag, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt.
Steuersätze in der Steuerklasse I
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 75.000 € | 7 % |
| Bis 300.000 € | 11 % |
| Bis 600.000 € | 15 % |
| Bis 6.000.000 € | 19 % |
| Bis 13.000.000 € | 23 % |
| Bis 26.000.000 € | 27 % |
| Über 26.000.000 € | 30 % |
Rechenbeispiel 1: Kind erbt 500.000 Euro
Der Freibetrag von 400.000 Euro wird abgezogen. Steuerpflichtig sind 100.000 Euro. Davon werden 75.000 Euro mit 7 % besteuert (5.250 Euro), die restlichen 25.000 Euro mit 11 % (2.750 Euro). Die Steuerlast liegt bei 8.000 Euro.
Rechenbeispiel 2: Kind erbt 1,2 Millionen Euro von einem Elternteil
Nach Abzug des Freibetrags sind 800.000 Euro steuerpflichtig. Der Satz für diesen Bereich liegt bei 19 %. Die Steuerlast beträgt rund 152.000 Euro.
So entwickelt sich die Steuerlast bei verschiedenen Erbsummen
| Erbe (von einem Elternteil) | Steuerpflichtiger Erwerb | Steuerlast (gerundet) |
|---|---|---|
| 250.000 € | 0 € | 0 € |
| 500.000 € | 100.000 € | 8.000 € |
| 800.000 € | 400.000 € | 60.000 € |
| 1.500.000 € | 1.100.000 € | 209.000 € |
| 3.000.000 € | 2.600.000 € | 494.000 € |
Die Tabelle zeigt, was viele Familien unterschätzen: Der Sprung in die höheren Tarifstufen kommt schneller als gedacht. Bei einem Erbe von 800.000 Euro liegt die Steuerlast bereits bei 60.000 Euro. Wer mit Vermögensaufbau in dieser Größenordnung rechnet, sollte die Übergabe an die nächste Generation früh strukturieren.
Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG: der unbekannte Bonus für junge Kinder
Neben dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro gibt es einen weiteren Hebel, den viele Eltern übersehen: den besonderen Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG. Dieser greift, wenn ein Kind beim Tod des Erblassers das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
| Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 52.000 € |
| 6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
| 11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
| 16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
| 21 bis 27 Jahre | 10.300 € |
| Ab 28 Jahren | 0 € |
Der Versorgungsfreibetrag wird auf den persönlichen Freibetrag aufaddiert. Ein zehnjähriges Kind kann von einem Elternteil also 441.000 Euro steuerfrei erben.
Eine Einschränkung gilt: Bezieht das Kind eine Waisenrente, kürzt das Finanzamt den Freibetrag um den Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die jeweils gültigen Vervielfältiger.
Bei jungen Familien lohnt sich die Berechnung. Der Bonus klingt klein, kann aber bei mehreren Kindern den Unterschied zwischen Steuerlast und Steuerfreiheit ausmachen.
Welche Strategien senken die Erbschaftssteuer bei Kindern?
Die Erbschaftssteuer bei Kindern ist gestaltbar, wenn die Übergabe früh angelegt wird. Vier Hebel haben in der Praxis die größte Wirkung. Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert, während Immobilien- und Aktienpreise stark gestiegen sind. Wer heute plant, gewinnt Zeit. Und Zeit ist beim Thema Erbschaftssteuer der wichtigste Hebel überhaupt.
Schenkungen zu Lebzeiten und die Zehn-Jahres-Regel
Der wichtigste Hebel im deutschen Steuerrecht: Der Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil erneuert sich alle zehn Jahre. Geregelt ist das in § 14 ErbStG. Schenkt ein Elternteil heute 400.000 Euro an das Kind, kann zehn Jahre später erneut der volle Freibetrag genutzt werden.
Diese Strategie funktioniert nur, wenn sie früh genug startet. Stirbt der Erblasser innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung, wird der geschenkte Betrag auf den Erbschaftsfreibetrag angerechnet. Das ist der Grund, warum eine durchdachte Übergabe Teil jeder seriösen Ruhestands- und Nachlassplanung ist.
Familienheim: bis 200 Quadratmeter steuerfrei
Erbt ein Kind die selbst genutzte Immobilie der Eltern, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei bleiben. Die Bedingungen sind klar definiert:
- Der Erblasser hat die Immobilie bis zum Tod selbst bewohnt
- Das Kind zieht innerhalb von sechs Monaten ein
- Das Kind nutzt die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst
- Die Wohnfläche liegt bei höchstens 200 Quadratmetern
Wird die Wohnfläche überschritten, gilt die Befreiung anteilig. Bei 300 Quadratmetern werden zwei Drittel des Wertes befreit, ein Drittel ist regulär steuerpflichtig. Zieht das Kind innerhalb der zehn Jahre aus oder vermietet die Immobilie, fällt die Steuer rückwirkend an. Auch ein berufsbedingter Umzug rettet die Befreiung selten.
Immobilien clever vererben: Nießbrauch und Wertabschlag
Bei Immobilien lohnt sich die Schenkung mit Nießbrauchrecht.
Der Schenker überträgt das Eigentum, behält sich aber das Nutzungsrecht (Wohnen oder Mieteinnahmen) bis zum Lebensende. Der Wert der Immobilie wird steuerlich um den Kapitalwert des Nießbrauchs reduziert. Bei einem 70-jährigen Schenker kann die Wertminderung mehrere hunderttausend Euro betragen.
Genau an diesem Punkt zeigt sich, warum Immobilien als Kapitalanlage strategisch durchdacht aufgebaut werden sollten. Eine Bestandsimmobilie als Kapitalanlage lässt sich später kontrolliert übergeben, der Fremdkapitalhebel zu Lebzeiten reduziert zusätzlich den steuerpflichtigen Wert (die Restschuld wird vom Wert abgezogen). Bei einer Denkmalimmobilie kommt der Steuervorteil aus der Sanierungsabschreibung dazu, die schon während der Haltephase wirkt.
Wer Vermögen über Immobilien aufbaut, hat in der Generationenfrage einen Hebel mehr als jemand, der ausschließlich auf Wertpapierdepots setzt. Beide Vermögensklassen haben ihre Berechtigung, in Kombination öffnen sie aber Gestaltungsräume, die ein reines Aktienportfolio nicht bietet.
Familiengesellschaften und Stiftungen für großes Vermögen
Bei Vermögen jenseits der 3 bis 5 Millionen Euro lohnt sich ein Blick auf strukturierte Lösungen. Eine Familiengesellschaft (häufig in Form einer Familien-GmbH oder Kommanditgesellschaft) erlaubt es Eltern, Anteile schrittweise an die Kinder zu übertragen, während sie die Kontrolle behalten. Eine Familienstiftung trennt das Vermögen formal vom Privatbesitz und kann steuerliche Vorteile haben.
Beide Wege brauchen spezialisierte Begleitung durch Steuerberater und Erbrechtler. Aus Sicht der Vermögensstrategie sollten sie nicht losgelöst betrachtet werden, sondern als Teil eines Gesamtkonzepts, das Liquidität, Cashflow und langfristige Übergabe zusammendenkt.
Was viele übersehen: häufige Fehler bei der Vermögensnachfolge
Vom Sparer zum Investor zu werden ist das eine. Das aufgebaute Vermögen klug zu übergeben, das andere. Beides gehört zusammen, sonst arbeitet das Familienvermögen am Ende für das Finanzamt.
Wer breit streut, rutscht nicht aus — auch bei der Übergabe.
Wir zeigen Dir, wie Du Freibeträge mehrfach nutzt und Dein Familienvermögen strukturiert übergibst.
Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer bei Kindern
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Kindern?
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für Kinder?
Müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie ein Haus erben?
Wie oft kann der Freibetrag von 400.000 Euro genutzt werden?
Was gilt bei Stiefkindern und Adoptivkindern?
Was passiert, wenn mehrere Kinder erben?
Können Schenkungen rückwirkend auf den Freibetrag angerechnet werden?
Wer ermittelt den Wert des Erbes und wie funktioniert die Steuerberechnung?
Sichere Dein Familienvermögen, bevor das Finanzamt mitverdient
Die Erbschaftssteuer bei Kindern ist kein Schicksal. Wer sein Vermögen früh strukturiert, kann Freibeträge mehrfach nutzen, Immobilien mit Wertabschlag übertragen und das Familienheim steuerfrei in die nächste Generation bringen. Was es dazu braucht, ist Zeit und ein klarer Blick auf die eigene Vermögensstruktur.
Wer breit streut, rutscht nicht aus. Das gilt beim Aufbau und genauso bei der Übergabe. Liquides Vermögen über ETFs und Indexfonds lässt sich anders übertragen als illiquides Vermögen in Immobilien. Das Zusammenspiel beider Vermögensklassen kann zur Übertragung von Vermögen gezielt eingesetzt werden.
Wenn Du wissen willst, wie Dein Vermögen heute aussieht und welche Hebel in Deiner Situation realistisch sind, vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch.
Wir sortieren gemeinsam Deine Ausgangslage und strukturieren Deine Vermögenswerte, sodass Du alle Informationen hast, um eine klare Entscheidung zu treffen, welches Vermögen Du weitergeben möchtest und welchen Teil Du selbst verleben möchtest.
An der richtigen Stelle ziehen wir spezialisierte Steuerberater aus unserem Netzwerk hinzu, um die Strategien steuerlich und rechtlich richtig auf die Beine zu stellen.



