Vorab-Steuer auf ETFs: Das musst Du jetzt tun!

Ein Mann rechnet mit einem Taschenrechner

Vorab-Steuer auf ETFs: Das musst Du jetzt tun!

Die Vorabpauschale für Investmentfonds gibt es eigentlich bereits seit 2018, also schon eine ganze Weile. So richtig relevant wird sie für Anleger allerdings erst in diesem Jahr. Warum das so ist und was genau Ihr nun tun müsst, um keine Post vom Finanzamt zu bekommen, verraten wir Euch hier.

 

Die Infos vorab

Und wir fangen am besten ganz am Anfang an. Die Vorabpauschale gibt es, wie bereits erwähnt, seit 2018. Damals wurde sie als ein Bestandteil der Investmentsteuerreform in Deutschland eingeführt. Sie betrifft Anleger, die in Investmentfonds, einschließlich ETFs, investieren, vor allem aber diejenigen, die sehr hohe Summen in thesaurierende Fonds investiert haben. Ziel war es, die Besteuerung von Erträgen aus Fonds transparenter und einfacher zu gestalten. Aber eigentlich geht es auch darum, dass der Staat nicht erst bei einem späteren Verkauf auf die Kapitalertragssteuer aus den anfallenden Gewinnen warten möchte, sondern gerne auf dem Weg schon etwas Geld abzwacken will.

 

Vorschuss für den Staat

„Warum bekomme ich dann erst jetzt etwas davon mit?“, könnte sich nun mancher unter Euch fragen. Der Grund dafür ist simpel: Die Vorabpauschale wird anhand des Basiszinses berechnet und dieser orientiert sich wiederum an den allgemeinen Zinsen. Da diese in den vergangenen Jahren quasi bei null oder im Negativen lagen, gab es keinen Basiszins und damit keine Vorabpauschale, um die man sich Gedanken machen musste. Seit dem Sommer 2022 sind die Zinsen allerdings wieder gestiegen und somit ist der Basiszins nun erstmals in einem Bereich, der für Besitzer von Investmentfonds relevant wird – für 2023 liegt er nämlich bei 3,62 Prozent. Die Vorabpauschale wird allerdings nur dann berechnet, wenn Euer Fonds innerhalb eines Jahres Gewinne erzielen könnte.

 

Ein Rechenbeispiel

Aber wie genau wird die Vorabpauschale berechnet und wird sie einfach abgezogen? Dazu kommen wir jetzt:

Für unser Rechenbeispiel gehen wir davon aus, Ihr habt 100.000 Euro auf einem thesaurierenden ETF-Depot. Dieser Wert wird jetzt mit dem Basiszins multipliziert, also 3,62 Prozent. Das Ergebnis wird anschließend noch mit dem Kostenanrechnungsfaktor 0,7 (70 Prozent) multipliziert.

Also: 100.000 x 3,62% x 0,7 = 2.534 Euro

Dieses Ergebnis, diese 2.534 Euro, ist allerdings noch nicht die Steuer, die fällig wird, sondern lediglich die Vorabpauschale, ein fiktiver Mindestertrag Eures Depots. Anhand dieser wird die Steuer berechnet. Jetzt wird die Art des Fonds relevant, denn bei einem Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei, bei einem Mischfonds sind es 15 Prozent.

Wir gehen jetzt mal von einem Aktienfonds aus und rechnen mit den 30 Prozent weiter.

Also ziehen wir von den 2.534 Euro erst einmal 30 Prozent ab:

2.534 x 70% = 1.773,80 Euro

Dieser Betrag wird nun mit dem Steuersatz (also 25 Prozent plus Soli) verrechnet.

1.773,80 x 26,38% = 467,93 Euro

Dieser Betrag wird dann automatisch von Eurem Verrechnungskonto abgezogen, also immer darauf achten, dass es gedeckt ist.

So sieht das also mit der Vorabpauschale aus. Zwei wichtige Hinweise dazu geben wir zum Abschluss noch:

  1. Ihr zahlt natürlich nicht zweimal: Kommt es dann später zum Fondsverkauf, wird eine Verrechnung der bereits geleisteten Abgaben mit der Kapitalertragssteuer vorgenommen, sodass keine Doppelbesteuerung erfolgt.
  2. Ihr solltet natürlich auch die Verteilung Eurer Freistellungsaufträge prüfen. Bei kleineren Anlagebeträgen greift nämlich der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person. Liegt die Vorabpauschale darunter, muss sie nicht abgeführt werden.

Wenn Ihr noch mehr Tipps erhalten möchtet, um im Jahr 2024 finanziell so richtig durchzustarten, dann hört doch mal in Folge 245 von unserem Podcast rein. Falls Euer Vermögen noch auf dem Girokonto schlummert, könnt Ihr uns gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Dann können wir in einem kostenfreien Erstgespräch zusammen schauen, wie wir Euer Vermögen ausbauen können.

Beitrag als Podcast hören

Interesse geweckt?

Kontaktiere uns gern

Diskutiere mit!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert