Was nichts kostet, ist nichts wert: Gilt das auch bei der Geldanlage?
Alles hat seinen Preis. So lautet ein Sprichwort. Das trifft natürlich auch für die Geldanlage zu. Aber im Vergleich zu anderen Dienstleistungen und Produkten sind die wahren Preise und Kosten nicht immer transparent. In diesem Beitrag erfahrt Ihr, wo bei welchen Investments Kosten entstehen, wo versteckte Kosten lauern und wie Ihr mehr Transparenz und Verlässlichkeit in Eure Investments bringt.
Je weniger Kosten, desto besser? Stimmt und stimmt nicht.
Wer in Zeiten von Niedrig- und Negativzins in renditestarke Wertpapiere investieren will, kann zwar nicht auf Heller und Pfennig vorhersagen, wie sich die Anlage entwickeln wird, aber ein Wert ist meist genau berechenbar: die Kosten. Zumindest, wenn der Anbieter oder Berater sie präzise ausweist. Insbesondere bei langfristigen Investments gilt daher:
Auch wenn die Kosten nur wenige Bruchteile der Anlagesumme betragen, können über die lange Laufzeit doch recht ordentliche Summen zusammenkommen. Und jeder Euro, den man nicht anlegt, kann auch keine Rendite erwirtschaften. Dabei unterscheidet man zunächst zwischen einmaligen und laufenden Kosten.
Einmalige Kosten sind zum Beispiel der Ausgabeaufschlag bei Fondsinvestments, auch Agio genannt. Er wird fällig, wenn ein Fonds gekauft wird. Damit finanzieren Banken und Fondsgesellschaften ihre Vertriebs- und Beratungskosten sowie die einmaligen Verwaltungskosten beim Set-up. Je nach Fonds und Gesellschaft kann er bis zu 7 Prozent der Anlagesumme betragen. Meist liegt er bei 5 Prozent. In Euro umgerechnet bedeutet das: Bei 100.000 Euro Anlagesumme werden gleich zu Beginn mal 5.000 Euro Ausgabeaufschlag fällig. Bis die Rendite des Fonds oder Depots das wieder ausgeglichen hat, können schon mal einige Monate vergehen.
Noch unerfreulicher können die laufenden Verwaltungskosten bei Fondsinvestments sein. Neben den Depotgebühren, die die Bank berechnet, werden diese Verwaltungsgebühren einmal jährlich aus dem gesamten Fondsvermögen entnommen. Sie werden durch die Fondsgesellschaften für das Management, die Dokumentation, Personalkosten oder Kosten für Wirtschaftsprüfer erhoben. In der Fachsprache werden diese Kosten in der sogenannten Total Expense Ratio oder kurz: TER definiert. Die TER errechnet sich aus der Höhe des Fondsvolumens, geteilt durch die gesamten laufenden Kosten. In Deutschland müssen Fondsgesellschaften die TER gesetzlich vorgeschrieben im Fondsprospekt ausweisen. So können Anleger die Kosten verschiedener Produkte und Gesellschaften gut vergleichen. Die TER liegt meist zwischen 0,5 Prozent bei Geldmarktfonds und bis zu 1,6 Prozent bei Aktienfonds. Bei ETF kann sie auch unter 0,5 Prozent liegen. Wieder berechnet auf 100.000 Euro Anlagevolumen bedeutet das: Pro Jahr können zwischen 500 und 1.600 Euro laufende Kosten über die TER entstehen.
Über ein langfristiges Investmtent können also auch hier ordentliche Summen zusammenkommen. Diese sind aber immer im Kontext zu betrachten: Hat ein Fonds eine hohe Rendite, kann er gegebenenfalls eine vergleichsweise hohe TER auch wieder wettmachen. Oder anders gesagt: Ist das Management eines Fonds aufwendig und somit teuer, kann dies auch bedeuten, dass die Gesamtrendite dadurch positiv beeinflusst wird.
Welche Kosten können außerdem entstehen?
Da wären noch die Depot- und Transaktionsgebühren, auch Ordergebühren genannt. Sie fallen seitens der Bank für die laufende Bereitstellung des Depots und die Verkäufe oder Zukäufe im Depot an. Auch hier kann es je nach Bank oder Broker recht hohe Unterschiede geben. Weitere Kosten sind sogenannte Marktbeeinflussungskosten, die dann entstehen, wenn bewusst größere Stückzahlen von Wertpapieren gehandelt werden.
Steuern sparen durch Kosten? Auch das geht.
Ja, es gibt noch ein weiteres Thema, das viele Anleger nicht gleich oder zuweilen auch gar nicht auf dem Schirm haben: Der steuerliche Aspekt. Fondskosten können zwar nicht unmittelbar abgesetzt werden, sie können aber sehr wohl steuermindernd wirken. Zum Beispiel dann, wenn Fondsanteile verkauft und der Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt wird. Außerdem vergessen nicht wenige Anleger schon bei Abschluss des Investments den Freistellungsauftrag einzurichten. Denn die ersten 801 Euro sind bei der Geldanlage bei Vorliegen des Freistellungsauftrags steuerfrei.
Sind Beratungskosten auch Investmentkosten?
Eine spannende Frage, insbesondere wenn man sich anschaut, wie diese Kosten abgerechnet werden. Wenn Ihr Eure Anlage über einen Berater oder eine Beraterin zeichnet, will auch diese Arbeit bezahlt werden. Hier gibt es grundsätzlich zwei Modelle: das Provisionsmodell und die Honorarberatung. Beim Provisionsmodell erhält der Berater eine einmalige und eine laufende Vergütung von der Fondsgesellschaft. Auch diese Kosten sind auszuweisen, nur in vielen Fällen für Anleger nicht sofort ersichtlich. Beim Honorarmodell können diese Kosten ganz oder teilweise entfallen, indem der Berater oder die Beraterin eine direkte Gebühr an den Anleger berechnet. Diese fällt in der Regel jährlich an.
Ihr seht also: Es gibt kostenseitig jede Menge Stellschrauben, die man bei der Auswahl und Zusammenstellung der Anlage bedienen kann – und auch sollte. Das günstigste Angebot ist dabei oft nur vermeintlich das Beste. Denn es gilt wie immer: Das Ergebnis zählt. Oder anders: Die Rechnung kommt zum Schluss. Denn als Anleger kommt es Euch ja vor allem darauf an, das Anlageziel zu erreichen: Also die größtmögliche Rendite nach Abzug aller Kosten über einen entsprechenden Anlagezeitraum. Wenn also zum Beispiel ein Honorarberater durch eine geschickte Auswahl der richtigen Depotbank, durch eine optimal auf den Anleger abgestellte Strategie, durch sorgsam ausgewählte Produkte und ein laufendes Management dafür sorgt, dass nach Abzug aller Kosten statt 3,5 Prozent, vielleicht 5,4 Prozent Rendite per anno erwirtschaftet werden, dann ist das Ziel für den Anleger in jedem Fall erreicht. Insoweit sind wir wieder bei einem Sprichwort: Was nichts kostet, ist oft auch nichts wert. Auch bei der Geldanlage.