Was bedeutet der erhöhte Freistellungsauftrag für mich?
Falls Ihr gerade überlegt, Geld anzulegen, so werdet Ihr in diesen Tagen viele gute Angebote finden. Nach der Zinserhöhung durch die Europäische Zentralbank im Dezember sind die Sparzinsen weiter gestiegen. Eine Reihe von Banken zahlt wieder deutlich mehr Zinsen, als dies in den vergangenen fünf bis sechs Jahren der Fall war. Und auch steuerlich ist seit diesem Jahr wieder mehr Geld drin. Das hat mit dem veränderten Freistellungsauftrag zu tun.
Wir erklären Euch alles Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag …? Stimmt, da hab´ ich auch mal was unterschrieben, denkt Ihr jetzt. Und gar nicht mitbekommen, dass sich was geändert hat. Keine Panik. Alles der Reihe nach. Wir erklären Euch alles Schritt für Schritt. Deshalb einfach Weiterlesen.
Spart mit dem Freistellungsauftrag richtig Geld
Der Freistellungsauftrag ist dazu da, Euch als Steuerzahler in Bezug auf Eure Kapitalerträge ein wenig zu entlasten. Hintergrund: Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent Steuern ein. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und seit 2015 automatisch auch die Kirchensteuer. Aber der Gesetzgeber sieht eben auch einen Sparer-Freibetrag für die Zinsen, Gewinne und Dividenden vor, die Ihr für Eure Geldanlagen wie Sparkonten, Festgeld, Fondsanlagen, Aktien usw. bekommt. Diesen Sparerfreibetrag müsst Ihr allerdings bei den Sparkassen oder Depotbanken beantragen – eben mit dem Freistellungsauftrag.
Was ist denn nun neu …?
Das! Wer sein Erspartes angelegt hat, muss wegen des höheren Freistellungsbetrags seit 1. Januar weniger Geld versteuern als noch im Vorjahr. Wer also Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss nun weniger Steuern dafür bezahlen. Der erfreuliche Grund: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge angehoben. Sie liegen jetzt bei 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Bislang waren es nur 801 beziehungsweise 1602 Euro.
Keine Panik. Anpassung erfolgt automatisch
Hattest Du bisher nur einen Freistellungsauftrag für Dein Depot über 400 Euro, wird dieser automatisch auf 499,38 Euro erhöht. Das gilt entsprechend auch bei mehreren Freistellungsaufträgen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine einfache Lösung vor. Denn bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch von Deiner Bank angepasst und um 24,844 Prozent erhöht. Das entspricht exakt der Steigerung von 801 Euro auf 1.000 Euro. Aber sicherheitshalber wirfst Du trotzdem noch einen Blick darauf. Dann kannst Du gleich überprüfen, ob Du einzelne Freistellungsaufträge anpassen musst, wenn in einem noch viel Luft nach oben ist, in dem anderen die Grenze aber bald überschritten wird.
Seid Ihr Erstantragssteller? Hier die wichtigsten Schritte
Für alle, die noch keine Freistellung haben, gehen wir jetzt Schritt für Schritt das Prozedere durch.
Normalerweise bekommt Ihr bei jeder Bank ein entsprechendes Formular, um dort Euren Freistellungsauftrag einzurichten. Um den Freistellungsauftrag zu erteilen, benötigst Ihr bei allen Bankverbindungen die Steueridentifikationsnummer. Das Finanzinstitut meldet sie zusammen mit den beantragten Freibeträgen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
A propos Steuer-ID …
Kurze Nachhilfe für alle, die gerade auf dem Schlauch stehen. Die aus elf Ziffern bestehende, persönliche Nummer wird allen in Deutschland gemeldeten Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Die Nummer ist lebenslang gültig. Ihr findet sie zum Beispiel in Eurem letzten Steuerbescheid, dort ist sie oben links als IdNr. abgekürzt.
Splitten von Sparerfreibeträgen kein Problem
Habt Ihr bei mehreren Banken Anlagen, dann könnt Ihr den Sparerfreibetrag auch aufteilen. Der Freibetrag kann also gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden. Die 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Paare dürfen aber insgesamt nicht überschritten werden.
Als Ehepaar könnt Ihr gemeinsam veranlagen
Genau richtig gelesen. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Das ist praktisch. Denn er kann sowohl für Gemeinschaftskonten wie auch für Einzelkonten oder Depots erteilt werden, die auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Die beiden Steuerfreibeträge können so optimal ausgenutzt werden. Dies hat den Vorteil, dass es zu einer höheren Gutschrift von Kapitalerträgen auf dem Konto kommen kann. Außerdem kann man damit den Aufwand bei der Steuererklärung reduzieren und direkt vom Geld profitieren.
Und bitte den Überblick nicht verlieren
Und noch ein wichtiger Tipp von uns. Behaltet bei dem Thema bitte den Überblick. Es besteht zwar keine Pflicht für Euch, erteilte Freistellungsaufträge zu dokumentieren und aufzubewahren. Um nicht den Überblick zu verlieren, welcher Bank Ihr welchen Auftrag erteilt habt, solltet Ihr aber genau das tun. So, jetzt müsstet Ihr schon mal deutlich mehr über den neuen Freistellungsauftrag wissen.