Ehegattendarlehen: Wie Du mit einer cleveren Strategie Steuern sparst und Vermögen sicherst
Wer gemeinsam plant, erreicht mehr – auch finanziell. Das Ehegattendarlehen ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich mit einer durchdachten Struktur innerhalb der Partnerschaft Steuern optimieren, Liquidität sichern und Vermögen gezielt aufbauen lassen. So einfach das Prinzip klingt, so wichtig ist die richtige Umsetzung. Wir zeigen Dir, wann ein solches Darlehen sinnvoll ist, welche steuerlichen Vorteile es bietet und worauf Du unbedingt achten solltest, damit das Finanzamt mitspielt.
Was ist ein Ehegattendarlehen – und warum kann es sich lohnen?
Ein Ehegattendarlehen ist im Grunde nichts anderes als ein Kredit zwischen zwei Ehepartnern. Ein Partner leiht dem anderen Geld – etwa, um eine Immobilie zu finanzieren, eine Investition zu tätigen oder Liquidität für unternehmerische Zwecke zu schaffen. Der Unterschied zu einem gewöhnlichen Bankdarlehen: Das Geld bleibt in der Familie, die Zinsen fließen nicht an eine Bank, sondern an den Ehepartner.
Richtig strukturiert, kann das steuerlich interessant sein. Denn der Kreditnehmer kann die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen – je nach Verwendung des Darlehens. Der Kreditgeber wiederum versteuert die Zinserträge mit der Abgeltungssteuer, die deutlich niedriger ausfallen kann als der persönliche Einkommensteuersatz. So entsteht ein steuerlicher Vorteil, der innerhalb der Familie bleibt.
Rechenbeispiel: So funktioniert ein Ehegattendarlehen in der Praxis
Angenommen, Dein Ehepartner möchte eine vermietete Eigentumswohnung kaufen. Der Kaufpreis beträgt 300.000 €, die Finanzierung erfolgt durch ein Ehegattendarlehen.
Ihr vereinbart einen Zinssatz von 3 % und eine Laufzeit von 15 Jahren.
So sieht das in Zahlen aus:
- Darlehenssumme: 300.000 €
- Zinssatz: 3 % p. a.
- Jährliche Zinszahlung: 9.000 €
Der Darlehensnehmer (der Käufer der Immobilie) kann diese 9.000 € jährlich als Werbungskosten absetzen, da das Darlehen für eine vermietete Immobilie genutzt wird.
Steuerersparnis beim Darlehensnehmer:
Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % reduziert sich die Steuerlast um3.780 € pro Jahr.
Der Darlehensgeber erhält im Gegenzug die Zinseinnahmen und versteuert sie mit 25 % Abgeltungssteuer: Zinsgewinn nach Steuern: 6.750 € jährlich.
Damit bleibt das Geld im gemeinsamen Vermögen – und gleichzeitig profitiert Ihr von einer steuerlichen Entlastung in Höhe von rund 3.780 € pro Jahr.
Über die gesamte Laufzeit (15 Jahre) ergibt das eine kumulierte Steuerersparnis von über 56.000 € – ohne dass ein Euro an eine Bank geflossen ist.

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Wann ein Ehegattendarlehen besonders sinnvoll ist
Das Modell kann in vielen Situationen interessant sein – insbesondere, wenn ein Partner Kapital aufgebaut hat und der andere dieses Kapital für Investitionen oder Anschaffungen nutzen möchte. Typische Beispiele:
- Finanzierung einer vermieteten Immobilie
- Liquiditätsaufbau für eine selbstständige Tätigkeit
- Tilgung teurer Bankkredite durch ein günstigeres Darlehen des Partners
Gerade bei vermieteten Immobilien entsteht ein echter Steuervorteil: Die gezahlten Zinsen an den Ehepartner sind als Werbungskosten absetzbar – der Darlehensgeber erhält dafür Kapitalerträge, die mit 25 % Abgeltungssteuer belegt werden. So lässt sich die Steuerlast in der Familie aktiv steuern und optimieren.
So funktioniert’s in der Praxis
Damit das Darlehen steuerlich anerkannt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass der Vertrag wie zwischen fremden Dritten gestaltet ist – mit klaren Konditionen, festen Zinssätzen und einem schriftlichen Vertrag. Nur dann erkennt das Finanzamt die Zinszahlungen auch an.
Ein typischer Ablauf sieht so aus:
- Der kreditgebende Ehepartner stellt das Kapital bereit – etwa für die Investition in eine Immobilie.
- Der Kreditnehmer schließt einen schriftlichen Darlehensvertrag ab – mit klarer Laufzeit, Zinsvereinbarung, Tilgungsplan und Zahlungsmodalitäten.
- Die Zinsen werden regelmäßig gezahlt – am besten per Überweisung, um die Zahlungen transparent zu dokumentieren.
Die Vereinbarungen müssen „fremdüblich“ sein – also so gestaltet, wie sie auch zwischen Nichtverwandten abgeschlossen würden. Zu niedrige oder gar keine Zinsen führen schnell dazu, dass das Finanzamt das Darlehen nicht anerkennt.
Worauf Du beim Ehegattendarlehen achten solltest
So attraktiv das Modell Ehegattendarlehen klingt – es funktioniert nur, wenn es rechtssicher gestaltet wird.
- Der Vertrag muss schriftlich fixiert sein – mit realistischen, marktüblichen Konditionen. Hier lohnt es sich, ein Angebot der Bank einzuholen, um einen ähnlichen Zins festzulegen
- Die Zinsen müssen tatsächlich gezahlt werden – bloße Verrechnung reicht nicht aus.
- Beide Partner sollten über getrennte Konten verfügen, damit der Zahlungsfluss klar nachvollziehbar ist und sichergestellt ist, dass ausschließlich eigenes Kapital eingesetzt wird und keine zusätzlichen Mittel durch Kredite oder andere fremdfinanzierte Konstruktionen zur Erhöhung der Investitionssumme genutzt werden.
- Eine Beratung durch Steuerberater oder Honorarberater ist dringend zu empfehlen, um den optimalen Steuersatz, die richtige Struktur und mögliche Risiken zu prüfen.
Unsaubere Verträge oder unrealistische Zinssätze können schnell dazu führen, dass das Finanzamt das Darlehen steuerlich nicht anerkennt – dann entfällt der Vorteil.
Ehegattendarlehen im Kontext Deiner Finanzstrategie
Ein Ehegattendarlehen ist kein isoliertes Steuersparmodell, sondern kann ein wertvoller Baustein einer durchdachten Finanzstrategie sein, insofern genug Liquidität vorhanden ist. Es schafft Liquidität, optimiert die Steuerbelastung und hält das Kapital in der Familie. Besonders interessant ist es, wenn das Darlehen in langfristige und wertstabile Anlagen fließt – etwa in Immobilien, Denkmalobjekte oder strategisch geplante Kapitalmarktinvestitionen.
In Kombination mit einer klaren Vermögensstruktur – also mit Indexfonds, steueroptimierten Immobilieninvestments und einer individuellen Ruhestandsplanung – lässt sich das volle Potenzial ausschöpfen. Wichtig ist dabei immer der Blick auf das große Ganze: Wie fügt sich das Ehegattendarlehen in Deine Gesamtstrategie ein? Welche steuerlichen Effekte ergeben sich über die Jahre? Und wie kann es langfristig zur Vermögensbildung beitragen?
Wichtig: Ein Ehegattendarlehen dient nicht dazu, die Investitionssumme durch zusätzliche Kreditmittel künstlich zu erhöhen, sondern soll ausschließlich der klaren und transparenten Finanzierung mit vorhandenen eigenen Mitteln dienen.
Fazit: Mit dem richtigen Konzept ein starkes Werkzeug
Ein solches Darlehen kann ein starkes Instrument sein – wenn es strategisch eingesetzt wird. Es bietet steuerliche Vorteile, schafft Flexibilität und hält Kapital in der Familie. Entscheidend ist, dass es professionell geplant, sauber dokumentiert und in eine übergeordnete Finanzstrategie eingebettet ist.
Wer langfristig denkt, profitiert doppelt: durch geringere Steuerlast und durch nachhaltigen Vermögensaufbau. Und genau hier liegt der Unterschied zwischen kurzfristiger Steuertrickserei und echter, strukturierter Finanzplanung – so wie wir sie bei CAPRI CONSULT umsetzen: unabhängig, strategisch und immer auf Deine Ziele ausgerichtet.

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