Sparerpauschbetrag 2026: Mehr Netto dank richtiger Strategie

Stell Dir vor, Du legst 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto an.

Bei 3,5 Prozent Zinsen wirft das 1.750 Euro Zinsen pro Jahr ab.

Ohne Freistellungsauftrag wandern davon rund 462 Euro direkt ans Finanzamt. Mit korrektem Freistellungsauftrag bleiben 1.000 Euro davon vollständig steuerfrei.

Genau dieser Mechanismus heißt Sparerpauschbetrag und ist der wichtigste Steuerfreibetrag für alle, die Geld anlegen. 2026 gelten in Deutschland weiterhin 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Wer den Betrag richtig nutzt, holt mehr Netto aus seinen Kapitalerträgen. Wer ihn ignoriert, verschenkt Jahr für Jahr Geld an den Staat.

Sparerpauschbetrag 2026: Höhe und Eckdaten auf einen Blick

Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Diese Höhe gilt seit 2023 unverändert und wurde auch zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht angepasst.

1.000 €
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr — 2.000 € für Ehepaare
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 9 EStG — unverändert seit 2023

Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 9 EStG. Der Freibetrag pauschalisiert die Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Tatsächliche Finanzierungskosten oder Beratungskosten kannst Du daneben nicht zusätzlich absetzen, alles ist mit dem Pauschbetrag abgegolten.

Entwicklung des Sparerpauschbetrags seit 2009

ZeitraumAlleinstehendeVerheiratet/Lebenspartner
2009 bis 2022801 €1.602 €
Seit 2023 (auch 2026)1.000 €2.000 €

Wichtig zu wissen: Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag sind zwei verschiedene Dinge. Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag.

Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an Deine Bank, diesen Freibetrag tatsächlich anzuwenden. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank Steuern ab, auch wenn Du unter dem Freibetrag liegst. Mehr zur soliden Anlagebasis findest Du auf unserer Seite zum Vermögensaufbau mit Indexfonds.

Wofür Du den Freistellungsauftrag brauchst

Auf Kapitalerträge fällt in Deutschland seit 2009 die Abgeltungsteuer an.

Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Insgesamt landen ohne Freibetrag rund 26,375 Prozent jedes Kapitalertrags beim Finanzamt.

Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an Deine Bank oder Dein Kreditinstitut, den Sparerpauschbetrag direkt beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Liegt der Bank kein Auftrag vor, wird die Abgeltungsteuer ab dem ersten Euro einbehalten, selbst wenn Deine Erträge weit unter 1.000 Euro liegen.

Was zählt als Kapitalertrag?

Unter den Sparerpauschbetrag fallen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen:

  • Zinsen auf Tages- und Festgeld
  • Dividenden aus Aktien
  • Realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds und Anleihen
  • Erträge aus bestimmten Kapitallebensversicherungen

Rechenbeispiel: Mit und ohne Freistellungsauftrag

KapitalertragSteuer ohne FSASteuer mit FSAErsparnis
500 €132 €0 €132 €
1.000 €264 €0 €264 €
1.500 €396 €132 €264 €
3.000 €791 €527 €264 €

Die maximale Ersparnis pro Person liegt damit bei rund 264 Euro pro Jahr, bei Paaren bei rund 528 Euro.

Klingt nicht spektakulär, summiert sich über 30 Jahre Anlagehorizont aber auf einen vierstelligen Betrag, der lieber in Deiner Vermögensstrategie bleibt als beim Finanzamt.

Freistellungsauftrag richtig einrichten: So funktioniert es

Den Freistellungsauftrag erteilst Du Deiner Bank in der Regel direkt online im Banking-Portal oder per Formular. Jedes Kreditinstitut stellt das Formular bereit.

Erstantragsteller: Das brauchst Du

Für den ersten Auftrag brauchst Du:

  • Deine Steuer-ID (elfstellig, lebenslang gültig, findest Du auf jedem Steuerbescheid oder beim Bundeszentralamt für Steuern)
  • Den gewünschten Freistellungsbetrag (maximal 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro für Paare)
  • Optional eine Befristung, sonst läuft der Auftrag unbefristet weiter
💡
Steuer-ID Pflicht
Bei Gemeinschaftskonten von Ehepaaren brauchst Du die Steuer-IDs beider Partner. Ohne Steuer-ID akzeptiert keine Bank einen Freistellungsauftrag — das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bestandsaufträge prüfen

Wenn Du schon vor 2023 einen Freistellungsauftrag erteilt hast, musst Du nichts neu beantragen.

Banken haben die alten Beträge automatisch auf die neuen 1.000 Euro hochskaliert.

Trotzdem lohnt sich ein kurzer Check, ob die Verteilung über Deine Banken noch passt. Gerade nach Heirat, Geburt eines Kindes, Wechsel des Arbeitgebers oder größeren Geldzuflüssen kann die Aufteilung schief liegen.

Rückwirkung im laufenden Jahr

Ein Freistellungsauftrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres, in dem er erteilt wird. Stellst Du im November 2026 einen Auftrag, deckt er alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2026 ab. Bereits abgeführte Abgeltungssteuer erstattet Dir die Bank automatisch zurück.

⚠️
Achtung beim Jahreswechsel
Viele Banken sperren zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar die Bearbeitung neuer Aufträge wegen der Jahresabschluss-Verarbeitung. Wer 2026 noch einen Auftrag stellen will, sollte das spätestens Anfang Dezember erledigen.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Wenn Du Geld bei mehreren Banken oder in mehreren Depots angelegt hast, kannst Du den Sparerpauschbetrag aufteilen. Wichtig ist: Die Summe aller Freistellungsaufträge über alle Banken darf 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten.

Beispiel: Sinnvolle Aufteilung auf drei Banken

BankAnlageformErwartete ErträgeFreistellungsbetrag
Bank ATagesgeld 25.000 €ca. 750 €700 €
Bank BDepot Indexfondsca. 250 €250 €
Bank CSparbuchca. 50 €50 €
Summeca. 1.050 €1.000 €

In der Praxis liegen viele Anleger schief.

Häufiger Fehler: 1.000 Euro Freistellung bei der Hausbank hinterlegt, weil das mal vor Jahren so eingerichtet wurde. Bei einer zweiten Bank fallen jetzt Zinsen an, die ungeschützt versteuert werden. Bei der Hausbank bleibt der Großteil des Freibetrags ungenutzt.

Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt alle Freistellungsaufträge automatisch gemeldet. Wer die Summe überschreitet, wird über das Finanzamt zur Korrektur aufgefordert. Vorsätzliche Mehrfachfreistellung gilt als Steuerhinterziehung.

💡
Praktischer Tipp
Führe eine kleine Tabelle in Excel oder Google Sheets mit Bankname, Kontoart, Freistellungsbetrag und Gültigkeitsdatum. Aktualisiere sie sofort bei jeder Änderung. Das ist eine Minute Aufwand pro Jahr, der Dir Klarheit verschafft.

Sparerpauschbetrag für Ehepaare und Kinder

Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Für Paare und Familien öffnet das Gestaltungsspielraum.

Ehepaare: 2.000 Euro flexibel verteilen

Gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro stellen. Das funktioniert für Gemeinschaftskonten genauso wie für Einzeldepots, die nur auf einen Partner laufen.

Praktisch ist das vor allem, wenn nur ein Partner die Kapitalerträge erzielt. Statt 1.000 Euro Freibetrag bleibt der vollständige Topf von 2.000 Euro nutzbar.

Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag

Auch minderjährige Kinder bekommen einen eigenen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzung: Es gibt ein eigenes Konto oder Depot auf den Namen des Kindes, und Eltern haben die Steuer-ID des Kindes hinterlegt.

Kinderdepot: Mit dem 18. Lebensjahr geht's über
Ab dem 18. Lebensjahr geht das Depot automatisch an das Kind über. Dein Kind verfügt dann eigenständig über das gesamte Guthaben. Wer größere Summen im Kinderdepot aufbaut, sollte das frühzeitig einplanen und absprechen.

Viele Eltern, die Vermögen früh auf ihre Kinder übertragen wollen, kombinieren den Sparerpauschbetrag oft mit den deutlich höheren Schenkungs- und Erbschaftsfreibeträgen. Was an Geldwerten möglich ist, haben wir im Detail in unserem Artikel zur Erbschaftssteuer bei Kindern aufgeschlüsselt.

Sparerpauschbetrag bei Indexfonds, ETFs und Dividenden

Der Sparerpauschbetrag deckt alle Arten von Kapitalerträgen ab.

Für Anleger im Fondsdepot bedeutet das:

  • Ausschüttende Indexfonds: Die jährlichen Ausschüttungen werden den Erträgen zugerechnet.
  • Thesaurierende ETFs: Hier greift die Vorabpauschale. Auch ohne Verkauf besteuert das Finanzamt eine fiktive Mindestrendite, die ebenfalls gegen den Sparerpauschbetrag gerechnet wird.
  • Realisierte Kursgewinne: Beim Verkauf werden Gewinne mit der Abgeltungssteuer belastet, soweit der Freibetrag aufgebraucht ist.

Zur Begriffsklärung: ETFs (Exchange Traded Funds) sind eine Variante von Indexfonds, die direkt an der Börse gehandelt werden. Beide Vehikel bilden einen Index ab und arbeiten kostengünstig.

In der Beratungspraxis bei CAPRI CONSULT setzen wir aus methodischen Gründen auf provisionsfreie Indexfonds, die nicht börsengehandelt sind. Wie wir Deine individuelle Investmentstrategie mit Fonds entwickeln, erfährst Du auf unserer Service-Seite.

Bei einem breit diversifizierten Depot mit Dividendenerträgen und Ausschüttungen ist der Sparerpauschbetrag schnell ausgeschöpft. Wer ab 30.000 Euro Anlagevolumen Indexfonds hält, kommt regelmäßig in den Bereich, in dem die Abgeltungssteuer greift. Ab diesem Punkt geht es nicht mehr um Freibetrag-Optimierung, sondern um eine durchdachte Anlagestrategie.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, zieht die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag automatisch Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Das Geld ist trotzdem nicht verloren, Du hast zwei Wege, es zurückzuholen.

Anlage KAP in der Steuererklärung

Du gibst alle Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt berücksichtigt nachträglich den Sparerpauschbetrag und erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Die Bank stellt Dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus.

Günstigerprüfung

Liegt Dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, beantragst Du die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann, ob die Versteuerung Deiner Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz für Dich günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer. Im Zweifel bekommst Du eine Erstattung.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wer insgesamt sehr geringe Einkünfte hat, beantragt beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung. Damit fällt auf Kapitalerträge gar keine Abgeltungssteuer mehr an, auch wenn der Sparerpauschbetrag überschritten wird. Voraussetzung: Das Gesamteinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026). Praktisch relevant für Studenten, Rentner mit kleiner Rente, Auszubildende und Geringverdiener.

[ UNABHÄNGIGE HONORARBERATUNG ]

264 Euro Steuerersparnis sind ein guter Anfang — echter Vermögensaufbau geht weiter.

Wer ernsthaft Vermögen aufbauen will, kombiniert Freibeträge mit einer langfristig durchdachten Anlagestrategie.

Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag 2026

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Die Höhe gilt seit 2023 unverändert und wurde auch zum Jahreswechsel 2025/2026 nicht angepasst. Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 9 EStG.
Was ist der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Steuerfreibetrag für Kapitalerträge, der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an Deine Bank, diesen Freibetrag tatsächlich anzuwenden. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank Abgeltungssteuer ab, auch wenn Deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Du musst die zu viel gezahlte Steuer dann später über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.
Muss ich einen neuen Freistellungsauftrag stellen, wenn ich schon einen habe?
Nein. Bestehende Freistellungsaufträge gelten weiter, sofern sie unbefristet erteilt wurden. Banken haben die alten Beträge bei der Anhebung 2023 automatisch hochskaliert. Eine Prüfung der Verteilung lohnt sich trotzdem, vor allem bei mehreren Banken oder veränderten Lebenssituationen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder größeren Geldzuflüssen.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Du kannst Deinen Sparerpauschbetrag flexibel auf beliebig viele Banken aufteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro pro Paar nicht überschreitet. Praktisch macht es Sinn, die Aufteilung an den erwarteten Kapitalerträgen pro Bank auszurichten.
Wirkt der Freistellungsauftrag rückwirkend?
Ja, der Freistellungsauftrag wirkt rückwirkend zum 1. Januar des Kalenderjahres, in dem er erteilt wird. Stellst Du im November 2026 einen Auftrag, deckt er alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2026 ab. Bereits abgeführte Abgeltungssteuer wird Dir von der Bank automatisch zurückerstattet.
Können auch Kinder einen Freistellungsauftrag bekommen?
Ja. Auch minderjährige Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein eigenes Konto oder Depot auf den Namen des Kindes und die Hinterlegung der Steuer-ID des Kindes. Eltern können den Freistellungsauftrag im Namen des Kindes erteilen.
Was passiert, wenn ich versehentlich mehr als 1.000 Euro freistelle?
Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt alle Freistellungsaufträge automatisch von den Banken gemeldet. Bei einer Überschreitung der Summe wirst Du vom Finanzamt zur Korrektur aufgefordert. Versehentliche Überschreitungen werden nachversteuert, vorsätzliche Mehrfachfreistellungen gelten als Steuerhinterziehung.
Wird der Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt?
Nein, der Sparerpauschbetrag wird nicht ohne Dein Zutun angewendet. Du musst Deiner Bank aktiv einen Freistellungsauftrag erteilen. Alternativ kannst Du die einbehaltene Abgeltungssteuer nachträglich über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, wenn Dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt.

Hol mehr aus Deinen Kapitalerträgen heraus

264 Euro Steuerersparnis pro Jahr sind ein guter Anfang, machen aber keinen Unterschied im echten Vermögensaufbau. Wer ernsthaft Vermögen aufbauen will, kombiniert Freibeträge mit einer langfristig durchdachten Anlagestrategie.

Genau hier setzt der Übergang vom Sparer zum Investor an. Eine fundierte Honorarberatung klärt, wo Du heute stehst, welche Freibeträge Du nutzt, welche Du verschenkst und wie Dein Vermögen langfristig wachsen soll.

Wenn Du wissen willst, wie das in Deiner Situation konkret aussieht, vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch. Wir gehen Deine aktuellen Freibeträge durch und zeigen Dir, an welchen Stellen Optimierungspotenzial liegt.

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Hol mehr aus Deinen Kapitalerträgen heraus

Wir gehen Deine aktuellen Freibeträge durch und zeigen Dir, wo Optimierungspotenzial liegt.

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